.COM.DE Domainvergabebedingungen
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Version 1.1
Diese Vergabebedingungen gelten für Domainaufträge bzw. Domainverträge, die zwischen der CentralNic Ltd. (im folgenden die "Registry" genannt) und Registranten zustande kommen, die einen COM.DE Domain Namen registrieren möchten.
1. Domainregistrierung / Vertragsbeziehung
- Die Registry betreibt und verwaltet Third Level Domain Namen unterhalb des Domain Namens ".COM.DE".
- Registranten können Domainaufträge entweder unmittelbar über die Registry, oder über einen Registrar, der von der Registry entsprechend akkreditiert worden ist, einreichen. Akkreditierte Registrare handeln hierbei namens und im Auftrag des jeweiligen Registranten. Mit der Registrierung des jeweils gewünschten Domain Namens gilt der Domainvertrag als zustande gekommen. Die Registry ist jedoch berechtigt, Domainaufträge nach eigenem Ermessen zurückzuweisen. In keinem Fall ist die Registry verpflichtet, aber gleichwohl berechtigt, den Registranten über die Annahme oder die Ablehnung eines Domainauftrages zu informieren.
- Mit der Übermittlung eines Domainauftrages sowie mit der Registrierung eines bestimmten .COM.DE Domain Namen(s), entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der Registry und dem Registranten. Die vorliegenden Vergabebedingungen sowie Vertragsbedingungen, auf welche nachfolgend Bezug genommen wird, werden Vertragsbestandteil des Domainvertrages und gelten für alle Leistungen, die von der Registry erbracht werden.
- Domain Namen werden nach dem "first come, first served" Prinzip vergeben, soweit sich aus den vorliegenden Vertragsbedingungen sowie anderen anwendbaren Vertragsbedingungen keine abweichenden Regelungen ergeben. Die Verfügbarkeit von Domain Namen kann vorab über eine WHOIS-Abfrage unter https://www.centralnic.com/names/domains/whois geprüft werden.
- Der Registrant wird nachfolgend darauf hingewiesen, dass die Registry in den nachfolgenden Fälle berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, einen Domainauftrag abzulehnen oder aber einen Domain Namen zu löschen, die Registrierung zu widerrufen oder zu transferieren, wenn:
- — der Domainauftrag oder die Registrierung eines Domain Namens nicht den Regelungen der vorliegenden Bedingungen entspricht; oder
- — der Domain Name, auf den sich ein Domainauftrag bezieht, bereits registriert oder gesperrt ist. Insofern ist die Registry berechtigt, bestimmte Domain Namen von einer Registrierung auszunehmen. Registranten sind nicht berechtigt, die entsprechenden Domain Namen in Erfahrung zu bringen. Die Registry ist jederzeit nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, bestimmte Domain von einer Registrierung auszunehmen; oder
- — dies erforderlich ist, um die Integrität und die Stabilität des Shared Registry Systems und/oder um den Betrieb und/oder die Verwaltung der .COM.DE Domain Namen zu schützen; oder
- — dies erforderlich ist, um ein rechtmäßiges Handeln der Registry zu gewährleisten und/oder um die Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde zu befolgen; oder
- — um eine Haftung der Registry, der mit ihr verbundenen Unternehmen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern und/oder Subunternehmern zu vermeiden.
- Werden Domainaufträge über einen akkreditierten Registrar übermittelt, so ist dieser bei der Registrierung des Domain Namens verpflichtet, den Domain Namen zu verwalten. Kontaktanfragen des Registranten an die Registry haben über den jeweiligen akkreditierten Registrar zu erfolgen. Die Registry hingegen ist nach eigenem Ermessen berechtigt, mit dem Registranten auch unmittelbar Kontakt aufzunehmen.
2. Zulässige Schreibweisen für .COM.DE Domain Namen
Jeder Domain Name muss den nachfolgenden Voraussetzungen entsprechen:
- — Der Domain Name darf nur aus den Buchstaben A-Z (Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden), Bindestrichen und/oder den Zahlen 0-9 bestehen;
- — Der Domain Name darf weder mit einem Bindestrich beginnen, noch enden;
- — Bei der Nutzung von IDN-Domain Namen sind die IDN Bedingungen zu beachten und zu befolgen (https://www.centralnic.com/names/domains/idn#rules);
- — Zwei aufeinanderfolgende Bindestriche (--) innerhalb des Domain Namens sind nur an der dritten und vierten Stelle mit einem vorhergehenden "XN" zulässig, wenn hierbei die vorgenannten IDN Bedingungen beachtet werden;
- — Der Domain Name muss aus mindestens 3 Zeichen und maximal 63 Zeichen bestehen.
3. Pflichten des Registranten
- Mit der Beantragung eines bestimmten Domain Namens versichert der Registrant ausdrücklich, dass der Domain Name weder Rechte Dritter verletzt noch gegen allgemeines Gesetz, Verordnungen oder Nutzungsbedingungen verstößt. Der Registrant sichert weiterhin zu, dass er zur Registrierung und Nutzung des Domain Namens berechtigt ist.
- Der Registrant ist weiterhin verpflichtet, bei der Beantragung eines Domain Namens zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie Änderungen dieser Angaben unverzüglich bekannt zu machen.
- Der Registrant hat es sicherzustellen, dass weder die Nutzung des Domain Namens noch die Inhalte oder Dienstleistungen, die unter einem bestimmten Domain Namen vorgehalten werden, dazu geeignet sind, die Rechte Dritter zu verletzten oder gegen allgemeines Gesetz, gegen Verordnungen oder gegen Nutzungsbedingungen zu verstoßen.
4. Rechtsverletzungen / Gebühren
- Der Registrant wird darauf hingewiesen, dass jedwede Verletzung von allgemeinen Gesetzen sowie von sonstigen verbindlichen Regelungen / Vertragsbedingungen als Verletzung des Domainvertrages ausgelegt werden wird. In solchen Fällen ist die Registry berechtigt, die nachfolgenden Maßnahmen gegenüber dem Registranten zu ergreifen.
- Wenn Dritte bezüglich eines bestimmten Domain Namens unmittelbar gegenüber der Registry und/oder dem Admin-C oder einer sonstigen involvierten Partei mutmaßliche Rechtsverletzungen rügen, so wird die Registry dem Registranten entsprechend Ziffer 1 f vorzugsweise per E-Mail die entsprechende Korrespondenz übersenden. Mit dem Übersenden der Korrespondenz durch die Registry gilt diese beim Registranten als zugestellt.
- Der Registrant ist verpflichtet, die von der Registry übersandte Korrespondenz unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden - zu bearbeiten und zu beantworten, wenn nicht Dritte eine kürzere Frist gesetzt haben oder im Einzelfall eine unverzügliche Reaktion notwendig wird. Verabsäumt der Registrant eine Antwort innerhalb der jeweils gesetzten Fristen, so ist die Registry nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung berechtigt, das Auflösen des Domain Namens über das DNS zu unterbinden, den Domain Namen zu löschen und/oder den jeweiligen Domainvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn dem Registranten strafbare Handlungen und/oder die Verletzung jugendschutzrechtlicher Vorschriften vorgeworfen werden.
- Mit seiner Antwort wird der Registrant der Registry eindeutig mitteilen, ob er die beanstandete Rechtsverletzung beseitigen oder ob er sich gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen wird. Möchte der Registrant sich gegen die geltend gemachten Rechtsverletzungen verteidigen, so ist er verpflichtet, der Registry auf deren Anfordern Sicherheitsleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Sicherheitsleistungen steht im alleinigen Ermessen der Registry, wobei die finanziellen Risiken der beteiligten Parteien berücksichtigt werden. Die Sicherheitsleistungen, die ausschließlich der Absicherung von Freistellungsansprüchen der Registry dienen, sind entweder in bar zu zahlen oder können durch Bankbürgschaft erbracht werden. Ist der Registrant nicht bereit, Sicherheitsleistungen zu erbringen, oder wenn die Registry der Ansicht ist, dass die geltend gemachten Rechtsverletzungen unverzüglich beseitigt werden müssen, gilt Ziffer 4 c entsprechend.
- Ungeachtet der vorstehenden Regelungen, gelten Rechtsverletzungen als erledigt, wenn der Registrant innerhalb der entsprechenden Fristen die Beseitigung der Rechtsverletzungen nachweist. Falls notwendig, kann die Registry die weitere Erbringung der vertraglichen Leistungen davon abhängig machen, dass der Registrant eine geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Ziffer 4 c gilt entsprechend, wenn der Registrant dem nicht nachkommt.
- Die Registry ist in keinem Fall verpflichtet, die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Domain Namens sowie die Rechtmäßigkeit von Inhalten und/oder Dienstleistungen, die unter einem Domain Namen angeboten werden, zu prüfen bzw. fortlaufend zu überwachen. Ungeachtet dessen ist die Registry berechtigt, wenn sie derartige Rechtsverstösse feststellen sollte, das vorstehend genannte Verfahren durchzuführen. Sollte es der Registrant verabsäumen, innerhalb der in Ziffer 4 e genannten Fristen Stellung zu einer Beanstandung der Registry zu nehmen, so ist die Registry oder der jeweils zuständige akkredierte Registrar ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen berechtigt, das Auflösen des Domain Namens über das DNS zu unterbinden, den Domain Namen zu löschen und/oder den jeweiligen Domainvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn dem Registranten strafbare Handlungen und/oder die Verletzung jugendschutzrechtlicher Vorschriften vorgeworfen werden.
- Die Registry ist berechtigt, Kosten, die im Zusammenhang mit dem vorgenannten Verfahren entstehen, auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Rechnung zu stellen.
5. Domainübertragung
- Es ist dem Registranten möglich, die Verwaltung einer Domain von der Registry auf einen akkreditierten Registrar, oder umgekehrt, zu übertragen. Eine solche Domainübertragung ist auch zwischen akkreditierten Registraren möglich (Providerwechsel). Um die Sicherheit solcher Domainübertragungen zu sichern und um die Gefahr eines Verlustes einer Domain zu minimieren, verwendet die Registry Domain Transfer Codes (EPP-Codes, AuthInfo-Codes oder Transfer-Codes). Ausschließlich der jeweilige Registrant kann eine Domainübertragung beauftragen. Der hierzu notwendige Transfer Code wird dem Registranten entweder von der Registry, oder von seinem akkreditierten Registrar übermittelt. Mehr Informationen zu Domainübertragungen können unter: https://www.centralnic.com/names/domains/authcode abgerufen werden.
- Möchte der Registrant die Domain an einen neuen Domaininhaber übertragen, so gelten die nachfolgenden Regelungen. Die Registry wird die betroffene Domain zugunsten des künftigen Domaininhabers registrieren, sobald der Registrant seinen Domainvertrag gekündigt hat, wenn nicht die Kündigung aus rechtlichen Gründen überflüssig ist. Weiterhin muss der künftige Domaininhaber entsprechend der vorliegenden Registrierungsrichtlinie einen Domainauftrag erteilen. Mit der Übermittlung des Domainauftrages kann der künftige Domaininhaber bestimmten, ob die Domain von der Registry oder von einem akkreditierten Registrar verwaltet werden soll. Ziffer 6 b gilt entsprechend.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Domainvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Registranten ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden.
- Die Registry ist berechtigt, den Domainvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn:
- der Registrant es trotz Mahnungen und Fristsetzungen versäumt, die fälligen Registrierungsgebühren oder sonstige Gebühren, die entsprechend der vorliegenden Richtlinie entstehen können, zu zahlen; oder
- die Registrierung eines Domain Namens und/oder die Inhalte und Dienstleistungen, die unter einem Domain Namen angeboten werden, gegen die Rechte Dritter und/oder gegen allgemeine Gesetze verstößt; oder
- der Registrant gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und derartige Verstöße auch nach dem Erhalt einer Mahnung mit Fristsetzung nicht unterlässt; oder
- die gegenüber der Registry gemachten Angaben des Registranten falsch sind; oder
- die Identität des Registranten aus den von ihm gemachten Angaben nicht bestätigt werden kann.
- Bei einer außerordentlichen Kündigung wird die betroffene Domain ohne weitere Ankündigung unverzüglich gelöscht. Es ist dem Registranten bekannt, dass die Registry keine "Grace Period" gewährt.
- Im Falle einer Kündigung wird die Registry keine Gebühren erstatten, die bereits gezahlt worden sind.
7. Vertragsverlängerung / Domainlöschung
Domain Namen werden jeweils für einen bestimmten Zeitraum registriert. Kurz vor Ablauf des bestimmten Zeitraums wird der Registrant einen entsprechenden Hinweis erhalten, um die Registrierung des Domain Namens zu erneuern. Wenn der Registrant dies versäumt, so wird die Registrierung des Domain Namens ablaufen, wodurch die Registry jederzeit berechtigt ist, den betroffenen Domain Namen zu löschen. Es ist dem Registranten bekannt, dass ihm an einem abgelaufenen Domain Namen keinerlei Rechte mehr zustehen sowie dass ein solcher Domain Name von Dritten registriert werden kann.
8. Haftung / Freistellung
- Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Registry, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden, haftet die Registry unbeschränkt. Ebenso unbeschränkt haftet die Registry nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch die Verletzung einer Hauptpflicht oder Kardinalpflicht - eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf - ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Registry haftet stets in voller Höhe und unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen ungeachtet dessen, ob die Verletzung durch sie selbst, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verschuldet worden ist.
- Der Registrant ist verpflichtet, die Registry und alle sonstigen Parteien, die an der Registrierung des Domain Namens beteiligt sind, ohne Rücksicht auf ein Verschulden von allen Schäden einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter freizustellen. Hiervon sind sowohl berechtigte und unberechtigte Ansprüche, als auch außergerichtliche Ansprüche umfasst. Insofern Schadensersatzansprüche gegen Dritte aus der unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen bestehen, so ist die Registry und /oder alle sonstigen Parteien, die an der Registrierung des Domain Namens beteiligt sind, für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter getätigt worden sind, anteilsmäßig an diesen Schadensersatzansprüchen zu beteiligen.
9. Sonstiges
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Registry.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus, über oder im Zusammenhang mit dieser Policy ergeben, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der englischen/walisischen Gerichtsbarkeit, sofern es sich bei dem Bewerber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Registry steht es jedoch frei, stattdessen auch das für den Geschäftssitz des jeweiligen Bewerbers zuständige Gericht anzurufen.